Unternehmen möchten ihre Mitarbeitenden bestmöglich unterstützen – sei es durch Stressprävention, Bewegungsangebote oder familienfreundliche Services. Doch vielen ist nicht bewusst: Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet solche Maßnahmen zu bezuschussen, wenn sie auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen. Entscheidende Leitplanken sind dabei § 20b SGB V des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. In Kombination mit heycare als Plattform für Familienservices und die mentale Gesundheit (EAP) entsteht ein ganzheitlicher Ansatz, der Mitarbeitende in allen Lebenslagen stärkt.
Gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung
- § 20b SGB V (SGB) regelt, dass Krankenkassen Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Betrieben finanziell unterstützen müssen.
- Der Leitfaden Prävention konkretisiert, welche Inhalte und Qualitätsstandards erfüllt sein müssen. Förderfähig sind insbesondere diese Handlungsfelder:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung & Entspannung
- Suchprävention
Für Unternehmen bedeutet das: Wer Maßnahmen nach diesen Kriterien plant, kannv on finanzieller Unterstützung profitieren und zugleich nachweisbareQualitätsstandards erfüllen.
Warum Care-Services &mentale Gesundheit dazugehören
Gesundheitsförderung endet nicht an der Bürotür. Herausforderungen aus demprivaten Umfeld – ob psychische Belastungen, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – sie wirken sich alle direkt auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden im Job aus.
heycare bietet hier digitale und anonyme Unterstützung in Form von Beratungen, Webinaren und Ratgebern – einfach zugänglich in unserer App:
- Mental Care: psychologische Beratung, Krisenhilfe und präventive Unterstützung bei Stress und Überlastung
- Child Care: sozialpädagogische Beratung und Begleitung zu Erziehungs- & Familienfragen
- Elder Care: fachliche Beratung und Entlastung bei der Organisation von Pflege und Betreuung von Angehörigen
Unser qualifiziertes Beratungs- und Präventionsangebot zielt darauf ab, die Gesundheit zu fördern, Belastungen frühzeitig abzufangen und Mitarbeitende langfristig zu stärken. Genau deshalb können sie im Einklang mit dem § 20b SGBV und dem Leitfaden Prävention von Krankenkassen anerkannt und bezuschusst werden.
Unser Beratungspersonal ist fachlich qualifiziert, von Psycholog:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen über Sozialpädagog:innen mit Zusatzqualifikationen bis hin zu Pflegefachkräften mit fundierter Erfahrung und erfüllt damit die Anforderungen des Leitfadens Prävention.
Inhaltliche Anforderungen an die Angebote gem. Leitfaden Prävention
Damit Angebote förderfähig sind, müssen sie u.a. folgende Kriterien erfüllen:
- Gesundheitsförderung als zentraler Kern: Maßnahmen müssen nachweislich der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen: Ziele wie Stressbewältigung oder psychische Gesundheit müssen definiert und messbar sein
- Ganzheitliches Konzept: Maßnahmen müssen Teil eines abgestimmten Gesundheitsförderungskonzepts sein – keine Einzelmaßnahme.
- Zugang & Inklusion: Digitale oder hybride Formate müssen barrierearm und für alle Zielgruppen erreichbar sein.
- Nachweisbarer Bedarf: Grundlage ist eine dokumentierte Bedarfsanalyse z. B. Umfragen, Fehlzeiten, Langzeitkranke, GBU Klare Zielgruppe: Eindeutig beschrieben, inkl. Diversität und Inklusion.
- Partizipation: Mitarbeitende sollen in Planung und Evaluation einbezogen werden.
Schritt-für-Schritt: So gehen Sie als Unternehmen jetzt vor
1. Bedarf ermitteln
- Durchführung einer Analyse der Gesundheit der Mitarbeitenden (mentale Gesundheit oder familiäre Belastungen) – z. B. durch anonyme Umfragen, Auswertung von Fehlzeiten oder HR-Kennzahlen.
- Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU) als mögliches Instrument.
- Ziel: Es muss ein konkreter Handlungsbedarf erkennbar werden, aus dem ein strukturierter Maßnahmenplan abgeleitet werden kann.
2. Krankenkassen kontaktieren
- Austausch über Fördermöglichkeiten nach § 20b SGB V mit der Betriebskrankenkasse (oder der Krankenkasse, bei der der Großteil der Mitarbeitenden gesetzlich versichert ist.)
- Wichtiger Schritt: Abgleich der Maßnahmen mit den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.
3. Maßnahmen planen
- Ganzheitliches Konzept aufbauen: Kombination aus klassischen Präventionsmodulen (z. B. Gesundheitschecks, Sportförderungen) und digitalen Services wie heycare für Mental Care, Child Care und Elder Care.
- Zuschüsse der Krankenkasse je Maßnahmen dokumentieren
4. Umsetzung & Erfolge messen
- Klare und transparente Kommunikation über Vorteile der Präventionsmaßnahmen (z.B. Einfachheit, Anonymität und Vielfältigkeit der Nutzung der heycare App)
- Feedback und Nutzungsdaten auswerten sowie qualitative Effekte (Mitarbeiterbindung, Zufriedenheit) dokumentieren
Wussten Sie schon? Auch Steuervorteile mit heycare geltend machen
Neben der Förderung durch die Krankenkassen gibt es zusätzliche steuerliche Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber:
- 50 € Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG): Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuerfrei als Sachbezug gewähren. Dieser kann beispielsweise für Gutscheine oder zweckgebundene Leistungen eingesetzt werden – auch im Kontext von Gesundheits- oder Familienservices.
- § 3 Nr. 34 EStG – Steuerfreiheit für Gesundheitsförderung: Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und ebenfalls den Anforderungen des § 20 SGB V bzw. des Leitfadens Prävention entsprechen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Customer Success Team gerne zur Verfügung.